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Zgodovina za vse

Trije tolovaji

Tri zgodbe o ljudeh, ki so kradli pa so jih prijeli, o sojenju ter o pravnem redu

Avtor(ji):Gorazd Stariha
Soavtor(ji):Andrej Studen (ur.)
Leto:2000
Založnik(i):Zgodovinsko društvo, Celje
Jezik(i):slovenščina
Vrst(e) gradiva:besedilo
Avtorske pravice:
CC license

To delo avtorja Gorazd Stariha je ponujeno pod Creative Commons Priznanje avtorstva-Nekomercialno-Brez predelav 4.0 Mednarodna

Datoteke (1)
Ime:2000_1_Zgodovina za vse.pdf
Velikost:4.99MB
Format:application/pdf
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Opis
Trije policijski in sodni zapisniki iz druge polovice 18. st. in iz prve polovice 19. st. nam predstavljajo del življenja dninarjev, beračev in tatov. Poleg tega pa nam pričajo o pravnem redu, ki je vedno bolj ukinjal samovoljo posameznih gosposk, kot tudi samovoljo državnih uradnikov.
Metapodatki (12)
  • identifikatorhttps://hdl.handle.net/11686/2465
    • naslov
      • Trije tolovaji
      • Tri zgodbe o ljudeh, ki so kradli pa so jih prijeli, o sojenju ter o pravnem redu
      • The three outlaws
      • Three Stories About the People Who Robbed and Were Caught, About the Trials Against Them and the Judiciary System
      • Drei Ganoven
      • Drei Geschichten von Leuten, die Diebstähle begangen und dabei gefaßt wurden, sowie über die Prozesse und die Rechtsordnung
    • ustvarjalec
      • Gorazd Stariha
    • soavtor
      • Andrej Studen (ur.)
    • predmet
      • kazensko pravo
      • kazniva dejanja
      • Slovenija
      • 18./19. st.
      • criminal law
      • judiciary system
      • crimes
      • Slovenia
      • 18th-19th century
    • opis
      • A specific aspect of the life of journeymen, beggars and robbers in presented with the help of three the minutes of three police and judicial proceedings dating back to the late 18th century and early 19th century. The stories of the fate of the three individuals in question also depict how the legal system at the time was in the process of gradually abolishing the high-handedness of individual landed property owners as well as of the state officials.
      • Trije policijski in sodni zapisniki iz druge polovice 18. st. in iz prve polovice 19. st. nam predstavljajo del življenja dninarjev, beračev in tatov. Poleg tega pa nam pričajo o pravnem redu, ki je vedno bolj ukinjal samovoljo posameznih gosposk, kot tudi samovoljo državnih uradnikov.
      • Mit Hilfe von polizeilichen und gerichtlichen Verhörprotokollen wird uns manch eine Lebensgeschichte oder zumindest Teile davon überliefert. Diesmal liegen die Verhöre von drei Armen vor uns, die hie und da arbeiteten, bettelten, aber auch stahlen. Die Protokolle entstanden in den Jahren 1776,1803 und 1822, also unter der Herrschaft Maria Theresias, Franz I. und Franz II. Unter anderem ist dies die Zeit des „rechtlichen Absolutismus" von der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts bis zur Revolution 1848. Kennzeichnend für diese Periode ist, daß die zentrale Gewalt des Monarchen die Trägerin der rechtlichen Entwicklung wird (Beschränkung der Feudalherren, Übertragung der Zuständigkeiten). Es war der Beginn der modernen Gesetzgebung, verbunden mit einer Vereinheitlichung der Gesetzte und der Abschaffung von lokalen und historischen Traditionen. Dies ist kurz gesagt der rechtliche Rahmen unserer Geschichten. Außerdem verbindet die drei Beispiele, daß sie über Menschen berichten, die sich so tief am untersten Rand der damaligen Gesellschaft befanden, daß sie mit dem Gesetz in Konflikt gerieten und daher ein Teil ihres Schicksals in Niederschriften erhalten blieb. Aus dem ersten Verhör erfahren wir, daß Mittellose ohne unbewegliche Güter recht häufig von Ort zu Ort zogen, und daß Betteln und Stehlen einander nicht ausschlössen. Das Protokoll ist auch wegen einer Liste und einer kurzen Beschreibung der Oberkrainer Bettler interessant, wobei neben den offiziellen Namen auch die Spitznamen erhalten sind. Das zweite Protokoll berichtet von einem Nagelschmied aus Trbiž, der sich nach seiner Entlassung den Lebensunterhalt mit Diebstählen verdiente. Wir erfahren auch, daß besagter Schmied von großem Durst geplagt wurde, so daß höchstwahrscheinlich Trunksucht der Grund seiner Entlassung war. Die Personen, mit denen er den Umgang pflegte, hatten nicht die besten Arbeitsgewohnheiten. Manchmal fanden sich auch „Ehrenmänner", die bereit waren, Waren zu verdächtig niedrigen Preisen zu kaufen, wobei ihnen egal war, wie die Ware zum Verkäufer gelangt war. Ein Zeichen für die Durchsetzung der Rechtsordnung war das Interesse des innerösterreichischen Appellationsgerichtes in Klagenfurt an der Gleichgültigkeit und Langsamkeit des Gerichts in Krain, dem der eingesperrte Schmied schlußendlich sogar entflohen war. Ebenso zeigt sich die Rechtsordnung und das - zumindest in einigen Fällen vorhandene - Interesse der höheren Staatsgewalt am Schutz der Staatsbürger vor der Willkür der Beamten auch in der dritten Geschichte. Sie handelt von einem lumpigen Habenichts, den der Verwalter der Laibacher Strafanstalt wegen eines kleinen Diebstahls ohne Anzeige einsperren ließ, weshalb er von den übergeordneten Behörden gerügt wurde. Von der ersten Geschichte über einen Proletarier, der Fachmann für Froschfang, Sockenstricken und die Herstellung von Fliegenfängern war, die im Jahr 1776 spielte, bis zur dritten Geschichte über einen lausigen Dieb aus dem Jahre 1823 vergingen knapp 47 Jahre. Dabei verliefen alle drei Geschichten nach einem bestimmten Muster. Der erste und der dritte Dieb wurden von den Behörden (Zöllner, Polizisten) gefangen, der zweite sogar von den Geschädigten selbst. Es folgte die Übergabe an die nächsthöhere Instanz, nämlich in den beiden ersten Fällen an die Ortsobrigkeit, im letzten Fall an das Magistrat. Dann führte der Weg zum Landesgericht, welches das Protokoll des summarischen Verhörs dem übergeordneten Gericht in Graz bzw. Klagenfurt übermittelte. Als dieses entschied, daß es sich um Strafsachen handelte, wies es das Landesgericht an, das Strafverfahren fortzusetzen. Im dritten Beispiel wurde der armselige Bettler zwar nach Hause geschickt, es ging aber im Grunde um die Untersuchung der Schuld des Verwalters der Strafanstalt, weshalb das Magistrat die Angelegenheit an das Kreisamt übergab. Dabei wurde festgestellt, daß es sich um keine Straftat handelte, daher blieb alles im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens und endete mit einem Verweis. Doch kam es auch in diesem Fall - wie in den ersten beiden Fällen - zu einer Prüfung durch die nächsthöhere Instanz. Die Behauptung, daß sich die Rechtsordnung durchzusetzen begann bzw. sich schon durchgesetzt hatte, erweist sich also als richtig. Es trifft auch zu, daß in gewissem Umfang eine Kontrolle der Willkür der Behörden bestand, die die Straftaten dem Landesgericht zur Prüfung übergeben mußten. Außerdem wurde auch die Tätigkeit der Landesgerichte kontrolliert (siehe die Kritik des höheren Gerichts in Klagenfurt an der langen Dauer des Verhörs). Ähnliches kann man für die Kontrolle der Exekutive in unserem letzten Beispiel feststellen. Die lange Dauer der Verfahren ist allerdings eine andere Sache. Sie betraf die Beamtenschaft, die ihren anfänglichen positiven Charakter zu verlieren begann und die ersten Züge der heute vielgeschmähten "Bürokratie" zeigte.
    • založnik
      • Zgodovinsko društvo
    • datum
      • 2000
    • tip
      • besedilo
    • jezik
      • Slovenščina
    • jeDelOd
    • pravice
      • licenca: ccByNcNd